10. Mai 2023
Gem. § 117 der Gemeindeordnung (GO NW) in der derzeit gültigen Fassung sind die Städte verpflichtet, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.
Der Bericht soll ein Mindestmaß an entscheidungsrelevanten Daten zur Verfügung stellen und der Information der Ratsmitglieder und der Einwohner dienen. Insbesondere erfolgt eine Darstellung über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligungen, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Gesellschafts¬organe.
Der Beteiligungsbericht 2021 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 08.05.2023 beschlossen.
Der Beteiligungsbericht liegt innerhalb der Dienststunden im Rathaus, Zimmer Nr. 120, öffentlich aus.
Bad Driburg, 9.05.2023
Der Bürgermeister
Burkhard Deppe