Nein, der Bauantrag kann auch von Nichteigentümern gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Bauantrag mit dem Grundstückseigentümer/der Grundstückseigentümerin abzusprechen, damit nach Erteilung der Baugenehmigung das Bauvorhaben auch ausgeführt werden kann.
Das Baurecht enthält eine Vielzahl von Regelungen zur Genehmigungspflicht von Bauvorhaben. Bitte nehmen Sie dazu unsere Bauberatung in Anspruch oder informieren sich in unserer Baubroschüre (Ratgeber für den Bauherrn).
Die Genehmigungsfreistellung wird bei der Stadt Bad Driburg (Vorzimmer Raum 208) eingereicht.
Den Bauantrag richten Sie bitte in dreifacher Ausfertigung an
Bettina Ginzel
Baugenehmigungsbehörde/ Bauaufsicht des Kreises Höxter
Zimmer D 530
Moltkestraße 12
37671 Höxter
05271 / 965-4113
Die notwendigen Bauvorlagen entnehmen Sie bitte unserer Baubroschüre (Ratgeber für den Bauherrn). Darüber hinaus verfügt Ihr Architekt über alle notwendigen Kenntnisse zur Erstellung eines vollständigen Bauantrags.
Die Baugenehmigung ist drei Jahre nach Zustellung gültig. Innerhalb dieser Zeit können Sie den Baubeginn beim Kreis Höxter anzeigen. Vor Ablauf der Genehmigung können Sie eine Verlängerung um ein Jahr mit einem formlosen Schreiben beantragen. Bitte geben Sie das Aktenzeichen der Baugenehmigung darin an.
Die Höhe hängt vom Einzelfall ab, beträgt jedoch mindestens 50 Euro. Sie wird auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) errechnet und hängt unter anderem vom Rauminhalt und dem Rohbauwert Ihres Vorhabens ab.
Kosten entstehen im Übrigen auch, wenn ein Bauantrag abgelehnt, zurückgewiesen oder zurückgezogen wird.
Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Baugenehmigungsbehörde in Höxter.
Häufig werden für den Umbau, die Erweiterung oder Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes alte Unterlagen benötigt, die als Basis für die Planung des neuen Bauvorhabens dienen. Oft werden sie auch in Fragen der Baufinanzierung gebraucht. Das können sein Wohnflächenberechnungen, Berechnung des Bruttorauminhalts, Unterlagen zur Statik, alte Baugenehmigungen, Zeichnungen, Pläne und mehr.
Grundsätzlich verpflichtet zur Aufbewahrung von diesen Unterlagen ist, wer Eigentum am Objekt hat. Sollten sie nicht mehr auffindbar sein, haben Sie die Möglichkeit der Einsichtnahme in unsere Akten, sofern zum Objekt solche vorhanden sind und Sie eine Berechtigung nachweisen können. Sollten Akten nicht mehr in unserem Archiv vorhanden sein, haben Sie die Möglichkeit der Akteneinsicht im Bauaktenarchiv des Kreises Höxter.
Stadt Bad Driburg
Antje Kanbach-Gocke
Kinogebäude
Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg
Tel.: 05253 88 1658
Email: a.kanbach-gocke@bad-driburg.de
Kreis Höxter
Uta Henneke
Kreishaus Höxter
Moltkestraße 12
37671 Höxter
Tel.: 05271 965 4115
Email: u.henneke@kreis-hoexter.de
Erst wenn Sie die Baugenehmigung in den Händen halten, dürfen Sie Baumaßnahmen ausführen. Hierzu zählt auch das Ausheben der Baugrube und der Fundamente. Ein Baubeginn vor Erteilung der Baugenehmigung zieht regelmäßig die Stilllegung der Bauarbeiten durch die Bauaufsicht nach sich und verursacht erhebliche Kosten. Sollten Sie trotzdem mit den vorzeitigen Arbeiten beginnen wollen, informieren Sie bitte unbedingt die Baugenehmigungsbehörde beim Kreis Höxter darüber.
Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg
Telefon: 05253 / 88-0
Telefax: 05253 / 88-135
E-Mail: nfbd-drbrgd