Die Stadt Bad Driburg gewährt auf Antrag Zuschüsse für die Wiedernutzung leer stehender Wohngebäude und energiesparender Neubauten nach geltenden Richtlinien.
Die Objekte müssen vor dem 01.01.1978 errichtet worden sein. Werden zur Wiedernutzung auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durchgeführt, wird dies gesondert gefördert.
Weiterhin fördert die Stadt auch energiesparende Neubauten in städtischen Neubaugebieten zu Wohnzwecken. Einzelheiten sind den u.a. Richtlinien zu entnehmen.
Hinweis zur Barrierefreiheit: Leider liegen die Schaubilder zur Förderfähigkeit nicht als Textalternative vor. Wir bitten, dies zu entschuldigen. Bitte melden Sie sich gerne bei unseren Mitarbeitern, wenn Sie Auskünfte dazu wünschen.
Abteilungsleiter Liegenschaften
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33014 Bad Driburg
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