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Bauinformationen

1. Schritt: Planungsrechtliche Beurteilung des Grundstückes

Befindet sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines

  1. Bebauungsplanes (§§ 30, 31, 33 BauGB)
  2. Im unbeplanten Innenbereich (im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB)
  3. Im Außenbereich (§ 35 BauGB)
Die Stadt Bad Driburg erteilt Auskünfte zur Einordnung Ihres Bauvorhabens und ermöglicht Einblicke in den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne (Verlinkung zum Bereich Stadtentwicklung/ Bebauungspläne) im Stadtgebiet Bad Driburg.

Ihre Ansprechpartner*innen

Stephanie Rohde
Bauberatung Bauplanungsrecht
Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg
05253 88 1608
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Bettina Ginzel
Kreis Höxter
05271 965 4113
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2. Schritt: Der Weg zum Bauantrag

Inhalte folgen

3. Schritt: Beachtung des Heilquellenschutzes

Die Bezirksregierung Detmold hat am 22.11.2016 eine neue Verordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der staatlich anerkannten Heilquellen der Kernstadt Bad Driburgs erlassen. 

Die im Ortsteil Bad Hermannsborn bisher geschützte Quelle „Sauerbrunnen“ wird nicht mehr unter Schutz gestellt. Weite Teile der Kernstadt werden von den Schutzzonen A und III erfasst. Auch außerhalb der Kernstadt liegen große Bereiche des umliegenden Stadtgebietes im Schutzgebiet B. 

Die für die jeweiligen Schutzzonen getroffenen Festsetzungen werden in einer Anlage A zur Verordnung aufgeführt.

Die Ausweisung des Heilquellenschutzgebietes hat maßgeblichen Einfluss
Im Folgenden haben wir einige Beispiele für die Kernstadt (Zone III A) aufgeführt! Die Aufzählung ist nicht abschließend!


Bohrungen:
Bohrungen über 3 m bis 10 m Tiefe unter GOK (Geländeoberkante) sind genehmigungspflichtig
Bohrungen über 10 m Tiefe unter GOK (Geländeoberkante) sind verboten


Grundwasserbenutzung:
Das Entnehmen, Zutageleiten und Zutagefördern von Grundwasser

aus Tiefen bis zu 10 m unter GOK (Geländeoberkante) sind genehmigungspflichtig
aus Tiefen von über 10 m unter GOK(Geländeoberkante) sind verboten


Wärmepumpen
Das Errichten, Erweitern oder wesentliches Ändern von Wärmepumpen mit Förder- und Schluckbrunnen sowie Erdwärmesonden sind verboten.

HINWEIS:
Die Genehmigung für genehmigungsbedürftige Tatbestände nach der Anlage A ist bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Kreises Höxter zu beantragen. Dem Genehmigungsantrag sind in mindestens dreifacher Ausfertigung Unterlagen, wie Beschreibungen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Nachweise beizufügen, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind.

Ihre Ansprechpartnerin

Gabriele Pape
Bauamt
Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg

05253 88 1606
gppbd-drbrgd

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