Wie steht die Stadt zu dem verschärften Verbot der Schottergärten?
2019 ist mit der Novelle der Bauordnung NRW 2019 die verpflichtende Begrünung oder Bepflanzung von Vorgärten mittels Gestaltungssatzungen entfallen. Die Stadtverwaltung hat unter Beteiligung von Akteuren aus Politik und Gartenbaufachbetrieben geprüft, wie eine naturnahe Gestaltung der Bad Driburger Vorgärten begünstigt werden kann. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass vor allem die Information und Bauherrenberatung wichtig ist. Denn: Ein grüner Vorgarten muss mit einer guten Planung nicht viel Arbeit machen. Schottergärten machen auf lange Sicht sogar mehr Arbeit, sind ungünstig für das Mikroklima, die Regenwasserversickerung, die Biodiversität und auch für das Stadtbild. Seit Jahren legt die Stadtverwaltung Wert darauf, öffentliche Freiflächen, Verkehrsinseln und Kreisverkehre den Möglichkeiten entsprechend vielfältig und ökologisch wertig mit Blühstauden und standortangepassten Blühmischungen zu bepflanzen. Wir möchten damit anregen, den Vorgarten zuhause auch grün und nicht grau zu gestalten. Die beteiligten Fachbetriebe sind bei dem Thema sensibel und beraten entsprechend. Aber nicht jede Neuanlage oder Umgestaltung lässt sich dadurch vermeiden.
Geht die Stadt bereits aktiv gegen die Schottergärten vor?
Anfang 2021 haben wir dazu einen Themenflyer zur Information herausgebracht, der im Rathaus ausliegt und auf der Homepage eingestellt ist. Dieser wird auch den Neubaugenehmigungen im Stadtgebiet zur Information beigelegt. Im Sommer 2021 haben wir einen Kreativwettbewerb ausgelobt zum Thema: „Naturnahe Vorgärten: Ein Plus für Umwelt und Klima“. Die Beteiligung war sehr gut und eine Fachjury hat die Arbeiten bewertet. In neuen Bebauungsplänen wird die Zulässigkeit von Schotter- und Kiesflächen im Abwägungszusammenhang geprüft. Sie sind im Ergebnis in den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen für das Eggelandareal untersagt.
Gibt es Gründe, nicht dagegen vorzugehen?
Anreizsysteme versprechen im Allgemeinen eine größere Akzeptanz bei der Bevölkerung, als ein reiner Verbotsansatz. Bei allen Festsetzungen und Regelungen in Bebauungsplänen ist zu beachten, dass diese durch das Ordnungsamt und den Kreis Höxter auch tatsächlich durchgesetzt werden müssen. Es bietet sich daher immer an, nur die notwendigsten und möglichst klar verständliche Festsetzungen in Bebauungsplänen aufzunehmen.