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Einbeziehungssatzung "Im Morgenstern", Kernstadt Bad Driburg

Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Bad Driburg hat in seiner Sitzung am 14.12.2024 die Aufstellung der o.g. Einbeziehungssatzung beschlossen. Ziel des Verfahrens ist die Festsetzung des Innenbereichs gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für das Flurstück 2207, Flur 23. Es handelt sich um eine unbebaute Fläche am Ortsrand, die sich direkt an die bereits vorhandene Bebauung anschließt und derzeit als Hausgarten gepflegt wird. Die Fläche liegt bereits innerhalb der Darstellungen der Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan sowie des Allgemeinen Siedlungsbereiches im Regionalplan. Durch die Einbeziehungssatzung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer künftigen Bebauung für ein bis zwei Bauplätze geschaffen.

Der Satzungsentwurf samt dazugehöriger Begründung sowie den vorliegenden umweltbezogenen Informationen wird in der Zeit

vom 29.04.2024 bis 31.05.2024

veröffentlicht. Die Öffentlichkeit kann sich während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 14 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 14 Uhr bis 17 Uhr) im Rathaus der Stadt Bad Driburg - Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg, 1. Stock, (Infotafel vor Zimmer 223/224) - über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Es besteht ebenfalls die Gelegenheit zur Erörterung der Planung in Zimmer 216. Der Ort der Veröffentlichung ist über einen öffentlich zugänglichen Aufzug barrierefrei erreichbar.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahme kann ebenso über die E-Mail-Adresse stadtplanung@bad-driburg.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass zu eingegangenen Stellungnahmen keine individuellen Eingangsbestätigungen versandt werden.

Die Bekanntmachung des hierzu gefassten Beschlusses ist auch auf der Internetseite der Stadt Bad Driburg unter http://www.bad-driburg.de/de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/ einzusehen.

Hier haben Sie Zugang zu folgenden Unterlagen:

Mehr zum Thema:

Bauleitplanverfahren

Ihre Ansprechpartner*innen:

Paul Dehnert
Susanne Kemper
Stephanie Rohde

Amt für Stadtplanung
Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg

Tel.: 05253/88-1600
Email: stadtplanung@bad-driburg.de


4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Dorfplatz Reelsen“, Ortsteil Reelsen

Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Bad Driburg hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die o.g. Bebauungsplan-Änderung beschlossen. Um kurzfristig bauliche Veränderungen am Feuerwehrgerätehaus zu ermöglichen und diese Nutzungen langfristig bauplanungsrechtlich abzusichern, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ziel des Verfahrens ist die Erhöhung der zulässigen Gebäudehöhe für das Feuerwehrgerätehaus von 5 auf 7 Meter im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan.

Der Planentwurf samt dazugehöriger Begründung sowie den vorliegenden umweltbezogenen Informationen wird in der Zeit

vom 29.04.2024 bis 31.05.2024

veröffentlicht. Die Öffentlichkeit kann sich während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 14 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 14 Uhr bis 17 Uhr) im Rathaus der Stadt Bad Driburg - Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg, 1. Stock, (Infotafel vor Zimmer 223/224) - über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Es besteht ebenfalls die Gelegenheit zur Erörterung der Planung in Zimmer 216. Der Ort der Veröffentlichung ist über einen öffentlich zugänglichen Aufzug barrierefrei erreichbar.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahme kann ebenso über die E-Mail-Adresse stadtplanung@bad-driburg.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass zu eingegangenen Stellungnahmen keine individuellen Eingangsbestätigungen versandt werden.

Die Bekanntmachung des hierzu gefassten Beschlusses ist auch auf der Internetseite der Stadt Bad Driburg unter http://www.bad-driburg.de/de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/ einzusehen.

Mehr zum Thema:

Bauleitplanverfahren

Ihre Ansprechpartner*innen:

Paul Dehnert
Susanne Kemper
Stephanie Rohde

Amt für Stadtplanung
Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg

Tel.: 05253/88-1600
Email: stadtplanung@bad-driburg.de