06. Juni 2023
Unser Fundbüro im Bad Driburger Rathaus hat jetzt eine außergewöhnliche Fundsache gemeldet: eine Drohne (siehe Foto). „Das hat es bei uns noch nie gegeben“, wundern sich die Mitarbeiter. „Es gibt viele wichtige Informationen und Voraussetzungen für die Nutzung von Drohnen“, berichtet André Kurzen, Mitarbeiter des Ordnungsamtes.
Teilweise sei auch eine Erlaubnis nach der Luftverkehrs-Ordnung erforderlich. Zuständige Stelle für Anträge/Erlaubnisse etc. sei die Bezirksregierung in Münster: https://www.bezreg-muenster.de/de/verkehr/drohnen/index.html . „Grundsätzlich ist wichtig, dass der Eigentümer des Grundstücks, der baulichen Anlage o.ä. dem Überflug zugestimmt hat. Für das Anfertigen von Bild- oder Videoaufnahmen gilt das „Recht am eigenen Bild“, sodass die aufgenommene Person grundsätzlich zustimmen muss“, so Kurzen weiter.
Die folgenden weiteren Fundsachen sind seit der letzten Veröffentlichung im Fundamt der Stadt Bad Driburg abgegeben worden: mehrere Fahrräder, mehrere Schlüssel, mehrere Smartphones, mehrere Jacken, diverse Geldbeträge, zwei Rucksäcke, zwei Uhren, zwei Ringe, ein City-Roller, ein Kopfhörer Ladebox JBL, ein Taschenmesser sowie ein Armband. Die gefundenen Gegenstände werden 6 Monate im Fundamt aufbewahrt. Wer einen solchen Gegenstand verloren hat, kann sich gerne im Bürgerservice der Stadt Bad Driburg (Tel. 05253/88-1088) melden. Der Nachweis des Eigentums (z. B. durch Ersatzschlüssel, genaue Beschreibung, Kaufrechnung) muss erbracht werden.