27. September 2023
Gemäß § 13 Abs. 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Driburg vom 01.01.2018 in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit die Aufhebung von Reihengräbern bekannt gegeben. Aufgehoben werden alle verbleibenden Grabstätten im Grabfeld „BS“ des Westfriedhofes.
Die Angehörigen der betroffenen Grabstätten werden hiermit aufgefordert, Grabsteine, Gedenkzeichen, Einfassungen und sonstige Grabaufbauten bzw. Grabschmuck.
bis zum 31. Dezember 2023
zu entfernen. Sollte dies in der genannten Frist nicht geschehen, werden die erforderlichen Abräumarbeiten durch die Friedhofsverwaltung vorgenommen.
Gemäß § 25 Abs. 1 der Friedhofssatzung ist die Friedhofsverwaltung nicht verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Driburg, Tel.: 88-1663.
Bad Driburg, 19.09.2023
Friedhofsverwaltung
i.A. L. Freytag