Die Löschungsbewilligung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgt bei städtischen Wohnbaugrundstücken.
Durch eine Rückauflassungsvormerkung wird die Einhaltung gewisser Pflichten des Käufers sichergestellt:
- Bebauung des Grundstücks innerhalb von 2 Jahren nach dem Erwerb.
- Nach Bezugsfertigkeit darf das Grundstück 5 weitere Jahre nicht verkauft werden.