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Löschungsbewilligung (Rückauflassungsvormerkung)

Details

Die Löschungsbewilligung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgt bei städtischen Wohnbaugrundstücken.


Durch eine Rückauflassungsvormerkung wird die Einhaltung gewisser Pflichten des Käufers sichergestellt:

- Bebauung des Grundstücks innerhalb von 2 Jahren nach dem Erwerb.

- Nach Bezugsfertigkeit darf das Grundstück 5 weitere Jahre nicht verkauft werden.