Die Stadt Bad Driburg gewährt auf Antrag Zuschüsse für die Wiedernutzung leer stehender Wohngebäude nach geltender Richtlinie. Werden zur Wiedernutzung des Gebäudes auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes durchgeführt, wird dieses gesondert gefördert. Die Objekte müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 30 Jahre sein und mindestens 1 Jahr leer gestanden haben. In Ausnahmefällen kann eine Förderung auch bei kürzerem Leerstand erfolgen, wenn mit einem längeren Leerstand zu rechnen ist. Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Erwerber leer stehender Gebäude zur Selbstnutzung mit einem Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen unter 200.000,- € brutto. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Anträge sind vor dem Abschluss von Verträgen einzureichen. Eine Bewilligung kann nur erfolgen, wenn ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.