Bei dem Anschluss Ihrer geplanten Zufahrten an öffentliche Straßen
beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Private Zufahrten müssen an die Höhe der öffentliche Straße angepasst werden.
In Neubaugebieten sind die Straßen zunächst nur provisorisch hergestellt.
Deshalb können Sie bereits vorab die zukünftigen Ausbauhöhen zu Ihrer Grundstückszufahrt bei dem unter der Rubrik "Kontakt" angegebenen Ansprechpartner erfragen.
- Jedem Straßenanlieger wird eine Grundstückszufahrt von maximal 5,00 m Breite gewährt.
Ausnahmen können in begründeten Fällen in Form einer Sondernutzung schriftlich beim Straßenbauamt beantragt werden.