Diese Hinweise sollen Ihnen den Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten erleichtern.
Dennoch wird es vielfach erforderlich werden, weitere Nachweise zu erbringen, da die
Voraussetzungen für eine Leistung durch den Sozialhilfeträger so umfangreich sind, dass
nicht alle Konstellationen mit dieser Information abgedeckt werden können. Ich bitte in
diesem Fall daher bereits jetzt um Ihr Verständnis.
1. Der Antrag ist vollständig, mit allen Nachweisen, an die Stadtverwaltung Bad
Driburg, Sozialamt, zu richten.
2. Der Antragsteller ist dazu verpflichtet, alle Angehörigen und im Haushalt lebenden
Familienmitglieder vollständig anzugeben.
3. Der Antragsteller ist verpflichtet, Angaben über die Art und Höhe Ihres Einkommens
und Vermögens zu machen.
4. Der Antrag kann nur vollständig ausgefüllt mit den dazugehörigen Nachweisen der
Antragsteller bearbeitet werden.
5. Der Antragsteller soll, alle Bestattungspflichtigen gemäß § 8 Bestattungsgesetz
(NRW) angeben.
6. Der/Die Bestattungspflichtige/n ist/sind gemäß § 60 SGB I zur Mitwirkung
verpflichtet. Gemäß § 66 SGB I kann der Sozialhilfeträger die Leistung versagen,
wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen.
7. Eine Leistung kommt grundsätzlich nur in Betracht wenn:
- die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind,
- die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat, Sie nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen,
- es keine anderen Personen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.