Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
 

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Google Fonts, Youtube-Videos, OpenStreetMaps). Diese helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer .

Bundeszentralregisterauszug

Details


Hinweise

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:


- Belegart N = für private Zwecke

- Belegart O = zur Vorlage bei einer Behörde


Bei der Belegart O sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.


Über den Internetauftritt des Bundesamtes für Justiz können Sie Ihren Auszug aus dem Bundeszentralregister auch online beantragen. Hierzu benötigen Sie einen Personalausweis mit eingeschalteter Onlinefunktion.