Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- Belegart N = für private Zwecke
- Belegart O = zur Vorlage bei einer Behörde
Bei der Belegart O sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Über den Internetauftritt des Bundesamtes für Justiz können Sie Ihren Auszug aus dem Bundeszentralregister auch online beantragen. Hierzu benötigen Sie einen Personalausweis mit eingeschalteter Onlinefunktion.