Sie können im Bürgerservice amtliche Beglaubigungen erhalten.
Hierbei wird bestätigt, dass Kopie und Original einer Urkunde übereinstimmen bzw. dass eine Unterschrift vor der Behörde geleistet wurde.
Eine amtliche Beglaubigung ist die Beglaubigung
- von Urkunden deutscher Behörden oder
- von Urkunden bzw. Unterschriften zur Vorlage bei deutschen Behörden.
Nichtbehördliche Urkunden für private Zwecke können nicht amtlich beglaubigt werden.
Ebenfalls kann unter Umständen die Begleaubigung von anderssprachigen Urkunden nicht möglich sein.
Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel
- bei Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, das die
Urkunde ausgestellt hat),
- bei Führungszeugnissen (zuständig ist das Bundeszentralregister),
- bei Auszügen aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte),
- bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
(zuständig ist das Katasteramt),
- bei Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und GmbH
(zuständig sind Notare).
Beachten Sie bitte, dass Personalausweise und Reisepässe Eigentum der Bundesrepublik Deutschland sind und als solche nur in Ausnahmefällen kopiert und beglaubigt werden dürfen.
Gern können Sie sich hierzu direkt im Bürgerservice informieren, ob die Beglaubigung in Ihrem Einzelfall mögllich ist.
Für die Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen ist die Betreuungsstelle des Kreises Höxter zuständig.