Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
 

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Google Fonts, Youtube-Videos, OpenStreetMaps). Diese helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer .

Beglaubigungen

Details

Sie können im Bürgerservice amtliche Beglaubigungen erhalten.

Hierbei wird bestätigt, dass Kopie und Original einer Urkunde übereinstimmen bzw. dass eine Unterschrift vor der Behörde geleistet wurde.


Eine amtliche Beglaubigung ist die Beglaubigung

     - von Urkunden deutscher Behörden oder

     - von Urkunden bzw. Unterschriften zur Vorlage bei deutschen Behörden.


Nichtbehördliche Urkunden für private Zwecke können nicht amtlich beglaubigt werden.

Ebenfalls kann unter Umständen die Begleaubigung von anderssprachigen Urkunden nicht möglich sein.


Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel

- bei Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, das die 

  Urkunde ausgestellt hat),

- bei Führungszeugnissen (zuständig ist das Bundeszentralregister),

- bei Auszügen aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte),

- bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster

 (zuständig ist das Katasteramt),

- bei Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und GmbH

 (zuständig sind Notare).




Beachten Sie bitte, dass Personalausweise und Reisepässe Eigentum der Bundesrepublik Deutschland sind und als solche nur in Ausnahmefällen kopiert und beglaubigt werden dürfen.

Gern können Sie sich hierzu direkt im Bürgerservice informieren, ob die Beglaubigung in Ihrem Einzelfall mögllich ist.

Hinweise

Für die Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen ist die Betreuungsstelle des Kreises Höxter zuständig.