Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
 

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Google Fonts, Youtube-Videos, OpenStreetMaps). Diese helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer .

Genehmigungspflichtige Gewerbe

Details

Nach dem gemäß § 1 Abs. 1 Gewerbeordnung geltenden Grundsatz der Gewerbefreiheit ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch (Bundes-)Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben sind. Ausnahmen und Beschränkungen in diesem Sinne sind gewerberechtliche und andere Erlaubnispflichten zur Berufszulassung und Berufsausübung.


Gewerberechtliche Erlaubnispflichten bestehen für folgende Tätigkeiten:

- Betrieb von Privatkrankenanstalten

- Schaustellung von Personen

- Aufstellung von Gewinnspielgeräten

- Veranstaltung von anderen (Geschicklichkeits-)Spielen

- Betrieb einer Spielhalle

- Pfandleihgeschäft

- Bewachungsgewerbe

- Versteigerergewerbe

- Darlehens- oder Immobilien-Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer

- Versicherungsvermittler, Versicherungsberater

- Reisegewerbe

- Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank


Weitere Erlaubnispflichten bestehen insbesondere für folgende Tätigkeiten:


- Zulassungspflichtige Handwerke lt. Anlage A zur Handwerksordnung (siehe unter der Rubrik "Downloads/Links")

- Abfallbeseitigung

- Altenpflege

- Apotheke

- Arzneimittelherstellung

- Bankgeschäfte

- Bergbau

- Briefbeförderung

- Güter- und Personenverkehr

- Inkassobüro

- Lotterieunternehmer

- Spielvermittler

- Waffenherstellung und -handel