Einen Reisepass können Sie persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird und seit dem 01.11.2007 zudem die Abnahme von Fingerabdrücken vorgeschieben ist (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren oder dauerhafte medizinische Gründe).
Grundsätzlich können Sie ab dem 18. Lebensjahr einen Reisepass beantragen.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Ausweises gibt. Weiteres können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe unter der Rubrik "Links").
Für besonders Reiselustige - Auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Abholung
Sie können auch eine Vertrauensperson beauftragen, das Dokument in Ihrem Namen abzuholen. Bitte erteilen Sie hierfür eine formlose Vollmacht oder verwenden Sie den entsprechenden Vordruck, der unter der Rubrik "Formulare" weiter unten auf dieser Seite abgerufen werden kann. Die Vertrauensperson muss sich beim Einwohneramt ausweisen können.
Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen. Auf Wunsch können Sie das durch die Ausgabestelle ungültig gemachte alte Ausweisdokument behalten.