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Personalausweis (Funktionen)

Details

1. Biometriefunktion

zum Schutz der Identität


- auf einem Chip wird Ihr Foto gespeichert

- auf Wunsch können auch Ihre Fingerabdrücke gespeichert werden

- Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis



2. Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)

zur Identifizierung bei elektronischen Internet-Diensten (z. B. Banken, Online-Shops, Verwaltungen) und an Automaten (z. B. Verkaufsautomaten für Fahrkarten, bei Mietservices für Autos oder beim Einchecken in Hotels)


- Identitätsnachweis durch Personalausweis in Kombination mit Ihrer persönlichen 6-stelligen PIN

- freiwillige Funktion (jederzeit ein- oder ausschaltbar)


Voraussetzungen

1. Anbieter benötigt ein Berechtigungszertifikat, um die Daten des Personalausweises auslesen zu können

2. Kartenlesegerät (privat zu beschaffen)

3. Software "AusweisApp" (kostenlos im Internet abrufbar, siehe unter "Links")


Nutzung

- Anbieter weisen sich bei Ihnen über das Berechtigungszertifikat aus

- Zertifikat enthält Informationen darüber, welche Daten angefragt werden

- Selbstbestimmung, welche Daten übermittelt werden sollen

- Freigabe der Daten erfolgt erst nach Eingabe Ihrer PIN



3. Unterschriftsfunktion (Qualifizierte elektronische Signatur - QES)

zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung digitaler Dokumente z. B. Verträge oder Urkunden sowie Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden


- steht der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleich

- freiwillige Funktion


Voraussetzung 

1. Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Personalausweis nachladen

- Ausstellung des Zertifikats von Signaturanbeitern, die nach dem Signaturgesetz staatlich geprüft und zugelassen sind

- Liste dieser Anbieter finden Sie unter den "Links" 

2. Signatur-PIN

- Geheimnummer, die beim Laden des Zertifikats gesetzt werden muss 

3. Komfortlesegerät (privat zu beschaffen)

- mit eigenem Display und separatem Tastaturfeld (PIN-Pad) zur Eingabe der Signatur-PIN


Nutzung

- die unterzeichnenden Dokumente müssen in digitaler Form vorliegen, z. B. als Textdokument oder E-Mail

- Anleitung der jeweiligen Softwareanwendnung beachten

- elektronische Signatur ist auch mit der Software "AusweisApp" möglich