Die Steuersätze für die Grundsteuer A, Straßenreinigungsgebühren und die Hundesteuern sind gegenüber 2021 unverändert geblieben, erhöht wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B.
Die Hundesteuer wird, wie auch im Jahr 2021, einmal jährlich am 01.07. fällig.
Die Steuersätze wurden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für land-und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 276 v. H.
1.2 für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 479 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 440 v. H.
Im Jahresabgabenbescheid 2022 sind das Gesamtsoll und die Fälligkeitstermine für die Grundbesitzabgaben ausgewiesen. Bitte überweisen Sie zu den angegebenen Fälligkeitsterminen jeweils die ermittelten Quartalsraten des Abgabenbescheides an die Stadtkasse Bad Driburg. Die erste Fälligkeit ist auf den 15.02.2022 festgesetzt.
Ich bitte dafür Sorge zu tragen, dass dieser Termin und die weiteren Fälligkeitstermine 15.05.2022, 15.08.2022 und 15.11.2022 eingehalten werden und die Überweisungen rechtzeitig erfolgen.
Auf das mögliche Abbuchungsverfahren (SEPA-Lastschrift) der Stadtkasse Bad Driburg wird hiermit nochmals hingewiesen.
Bei Fragen
zum Abgabenbescheid wenden Sie sich bitte an das Amt 20 Finanzen und Beteiligungen, Frau Stork, Zi.-Nr. 121, Telefon: 05253/88-1205
zur Zahlungsabwicklung/SEPA-Lastschrift wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse Bad Driburg, Herr Torno, Tel.: 05253/88-1202, Zi.-Nr.124, Frau Klöhn, Tel.: 05253/88-1211 und Frau Rehermann, Tel.: 05253/88-1209, beide Zi.-Nr. 122.
zu Straßenreinigungsgebühren/Winterdienst wenden Sie sich bitte an das Amt 60 Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Frau Rustemeier, Zi.-Nr. 220,
Telefon: 05253/88-1607
Wichtiger Hinweis zum Rechtsbehelf:
Bitte beachten Sie, dass das Bürokratieabbaugesetz II keine Anwendung mehr findet und das einer Klage vorgeschaltete Widerspruchsverfahren durchzuführen ist.
STADT BAD DRIBURG
Der Bürgermeister
i.V.
gez.
Franz-Josef Koch
Stadtkämmerer