Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns beantragen, wenn Sie mit einem Wohnsitz in Bad Driburg gemeldet sind (auch beim Zweitwohnsitz).
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.
Es gibt 2 Arten von Auskünften:
- Belegart 1 = für private Zwecke
- Belegart 9 = zur Vorlage bei einer Behörde
Bei der Belegart 9 sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen angeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Juristische Personen können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister ebenfalls im Bürgerservice beantragen. Nähere Informationen können Sie dem Produkt "Auskunft Gewerbezentralregister über juristische Personen" entnehmen. (siehe unter der Rubrik "Ähnliche Produkte")