Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
 

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Google Fonts, Youtube-Videos, OpenStreetMaps). Diese helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer .

Gewerbezentralregister über Privatpersonen

Details

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns beantragen, wenn Sie mit einem Wohnsitz in Bad Driburg gemeldet sind (auch beim Zweitwohnsitz).


Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.


Es gibt 2 Arten von Auskünften:

- Belegart 1 = für private Zwecke

- Belegart 9 = zur Vorlage bei einer Behörde


Bei der Belegart 9 sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen angeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.

Hinweise

Juristische Personen können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister ebenfalls im Bürgerservice beantragen. Nähere Informationen können Sie dem Produkt "Auskunft Gewerbezentralregister über juristische Personen" entnehmen. (siehe unter der Rubrik "Ähnliche Produkte")