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50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Driburg – Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkonzentrationszonen“

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Driburg (Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkonzentrationszonen“) beschlossen.
Ziel der Planung ist es, der Windenergie unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse in substanzieller Weise Raum geschaffen werden, der ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird. Dargestellt werden im Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraftkonzentrationszonen mit Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, sodass außerhalb der Windkonzentrationszonen die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen ist. Das Plangebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet von Bad Driburg.

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden ausgewertet und im Rahmen der weiteren Planungen entsprechend der Angaben in der unten abrufbaren Abwägungstabelle berücksichtigt.

Der Planentwurf wird mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht sowie den vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit

vom 02.01.2023 bis 03.02.2023

während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 14 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 14 Uhr bis 17 Uhr) im Rathaus der Stadt Bad Driburg - Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg, 1. Stock, (Infotafel vor Zimmer 223/224) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es besteht ebenfalls die Gelegenheit zur Erörterung der Planung in Zimmer 216. Der Ort der Auslegung ist über einen öffentlich zugänglichen Aufzug barrierefrei erreichbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahme kann ebenso über die E-Mail-Adresse stdtplnngbd-drbrgd gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass zu eingegangenen Stellungnahmen keine individuellen Eingangsbestätigungen versandt werden

Die Bekanntmachung des hierzu gefassten Beschlusses ist auch auf der Internetseite der Stadt Bad Driburg unter Amtliche Bekanntmachungen einzusehen.

Hier haben Sie Zugang zu folgenden Unterlagen:

Mehr zum Thema:

Öffentliche Auslegungen

Ihre Ansprechpartner*innen:
Paul Dehnert
Susanne Kemper
Stephanie Rohde

Amt für Stadtplanung
Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg

Tel.: 05253/88-1600
Email: stdtplnngbd-drbrgd