Um die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm mit vergleichbaren Kriterien darstellen zu können, verpflichtet die EU-Umgebungslärmrichtlinie die Mitgliedsstaaten zur Erarbeitung von Lärmkarten. Anhand dieser Lärmkarten können Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet aufgezeigt werden.
Die Stadt Bad Driburg hat als lärmkartierte Kommune die gesetzliche Verpflichtung einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen. Die Inhalte des Lärmaktionsplans sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie festgelegt. Basis des Lärmaktionsplans ist insbesondere die mit Unterstützung der Kommunen vom Landesumweltamt (LANUV) durchgeführte Lärmkartierung. Ausführliche Informationen zur Lärmaktionsplanung, gesetzlichen Grundlagen, Kartierungen, Ergebnissen und Umgebungslärm finden Sie unter auf der Seite des Landes NRW im Umgebungslärmportal unter
https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ .
Aktuell läuft die 4.Runde der Lärmaktionsplanung. Zu betrachten sind dabei in Bad Driburg ausschließlich die Einwirkungen von Straßenverkehrslärm auf die Bevölkerung. Dazu wurden die Immissionen durch die definierten Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (= durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) von 8.200 Kfz/24h)) ermittelt. Im Stadtgebiet von Bad Driburg waren dies:
B 64 - nahezu im gesamten Verlauf des Stadtgebietes (bis zur K 19, aus Richtung Westen kommend)
L 954 - nördlich der B 64 bis Josef-Stock-Str.
Eine vergleichbare, weitergehende Untersuchung und Darstellung für kommunale oder andere nicht lärmkartierte Straßen erfolgt durch die Stadt Bad Driburg nicht.
Im Zuge der Aufstellung des Lärmaktionsplans wird auch die Öffentlichkeit beteiligt. Bürgerinnen und Bürger haben bereits jetzt bis zum 03.06.2024 die Möglichkeit, der Stadt mitzuteilen, wo sie von Lärm betroffen sind, von welchen Lärmquellen sie sich am meisten belästigt fühlen und welche Maßnahmen sie sich wünschen, damit es leiser wird.
Ihre Anregungen und Mitteilungen senden Sie bitte über das E-Mail Postfach laerm@bad-driburg.de dem Stichwort: Lärmaktionsplanung 4.Runde an die Stadt Bad Driburg. Alternativ ist auch der Versand auf dem Postweg möglich.
Eine weitere Möglichkeit zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger besteht im Rahmen der Auslegung des LAP-Entwurfs. Alle eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden im Rahmen eine Abwägungsunterlage aufbereitet und ggf. im endgültigen LAP berücksichtigt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass Lärmprobleme an Hauptverkehrsstraßen im LAP zwar identifiziert und als Prüfaufträge für mögliche Maßnahmen an den Straßenbaulastträger gegeben werden können. Beim LAP handelt es sich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz aber um keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Anordnungen von Maßnahmen. Konkrete Lärmminderungsmaßnahmen an den genannten Straßen können nur in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger (StraßenNRW) entwickelt werden.
Die Stadt hat zwischenzeitlich ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung des Lärmaktionsplans beauftragt. Die Vorstellung des Entwurfes fand im April 2024 statt. Der LAP wird dann unter Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit, wie gesetzlich vorgeschrieben bis zum 18. Juli 2024 beschlossen und das Ergebnis an das Land bzw. die EU übermittelt werden.
Auch zukünftig muss der Lärmaktionsplan im Fünf-Jahres-Rhythmus gem. EU-Umgebungslärmrichtlinie überarbeitet werden.
Thomas Sonntag
Amt für Stadtplanung
Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg
Tel.: 05253/88-1669
Email: laerm@bad-driburg.de