Auskünfte gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW sowie § 43 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 1 Ehrenordnung für den Rat der Stadt Bad Driburg
Gemäß § 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sowie § 43 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 1 der Ehrenordnung für den Rat der Stadt Bad Driburg müssen Bürgermeister/-innen, Mitglieder kommunaler Gremien (Rats- und Ausschussmitglieder) sowie Ortsvorsteher/-innen schriftlich oder elektronisch Auskunft über
Der Bürgermeister der Stadt Bad Driburg erteilt diese Auskünfte gegenüber dem Landrat des Kreises Höxter (Leiter der Aufsichtsbehörde) und gegenüber dem Rat, die Mitglieder der kommunalen Gremien der Stadt Bad Driburg sowie die Ortsvorsteher/-innen gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Bad Driburg.
Gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz sind diese Angaben in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Sie können nach § 2 Abs. 1 der vom Rat der Stadt Bad Driburg beschlossenen Ehrenordnung nach Veröffentlichung eines entsprechenden Hinweises im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt Bad Driburg im Hauptamt der Stadtverwaltung während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Entsprechende Erläuterungen und ein Formular zur Mitteilung bzw. Aktualisierung der Auskünfte können hier heruntergeladen werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und deren Aktualisierung bei der bzw. dem Meldepflichtigen liegt.
Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg
Telefon: 05253 / 88-0
Telefax: 05253 / 88-135
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