Heilquellenschutzgebiet

Festsetzung des Heilquellenschutzgebietes „Bad Driburg“

Die Bezirksregierung Detmold hat am 22.11.2016 eine neue Verordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der staatlich anerkannten Heilquellen der Kernstadt Bad Driburgs erlassen, nachdem die bisherige Verordnung von 1975 ausgelaufen war. Erfasst werden die Hauptquellen 1 und 2, Wiesenquelle 1-3, Caspar-Heinrich-Quelle I und IV sowie der Thermalwasserbrunnen. Die im Ortsteil Bad Hermannsborn bisher geschützte Quelle „Sauerbrunnen“ wird nicht mehr unter Schutz gestellt. Dadurch verkleinert sich das neue Schutzgebiet erheblich.

Das Heilquellenschutzgebiet gliedert sich in quantitative und qualitative Schutzzonen. Die quantitativen Schutzzonen A und B dienen dem Schutz der Heilquellen hinsichtlich ihrer Ergiebigkeit und ihres individuellen hydrochemischen Charakters. Die qualitativen Schutzzonen I, II und III sollen die anerkannte Qualität der Heilwässer gewährleisten. Eine Schutzzone I ist in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Fassungsanlage der Quelle einzurichten, um jegliche schadhafte Veränderung zu vermeiden. Dem Schutz vor krankheitserregenden Keimen dient die Schutzzone II.
Mit der weiteren Schutzzone III sollen Beeinträchtigungen der Heilwässer durch schwer abbaubare Stoffe vermieden werden. Die hier abgebildete Karte zeigt stark verkleinert den Bereich der Schutzzonen. Weite Teile der Kernstadt werden von den Schutzzonen A und III erfasst. Auch außerhalb der Kernstadt liegen große Bereiche des umliegenden Stadtgebietes im Schutzgebiet B. Die für die jeweiligen Schutzzonen getroffenen Festsetzungen werden in einer Anlage A zur Verordnung aufgeführt.

Die Verordnung mit ihren Anlagen und Plänen, denen die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen sowie die getroffenen Festsetzungen zu entnehmen sind, können Sie auf der Homepage der Stadt Bad Driburg unter www.bad-driburg.de einsehen. Ebenso können Sie diese und weitere Informationen bei der Stadt Bad Driburg, Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg, Zimmer 220 erhalten.

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr

Die Stadt Bad Driburg

Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg

Telefon: 05253 / 88-0
Telefax: 05253 / 88-135
E-Mail: nfbd-drbrgd