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Bundestagswahl 2021

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

vorläufiges Wahlergebnis

Wahlbekanntmachung

Briefwahl

Hinweise zur Briefwahl

Sie sind am 26. September 2021 verhindert und können oder wollen aufgrund der aktuellen Situation nicht ins Wahllokal gehen? Dafür gibt es die Möglichkeit der Briefwahl.

Wenn Sie an der Bundestagwahl am 26. September 2021 per Briefwahl teilnehmen wollen, benötigen Sie wie alle Wähler eine Wahlbenachrichtigung. Diese sollte spätestens am 05. September 2021 bei Ihnen im Briefkasten sein. Voraussetzung: Sie sind spätestens bis zum 10. September 2021 an Ihrem Wohnort gemeldet.

Wie können Sie Briefwahl beantragen?

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, den Wahlscheinantrag persönlich im Rathaus einzureichen oder Ihre Stimme direkt im Wahlbüro der Stadt Bad Driburg abzugeben. Jedoch kann es aufgrund der coronabedingten Abstands- und Hygieneregeln zu längeren Wartezeiten kommen.
Sie können die Briefwahl in anderer Weise wie folgt beantragen:

  • Sie füllen das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus und schicken es in einem frankierten Umschlag an die Stadt Bad Driburg, Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg oder werfen den Antrag in den Briefkasten der Stadtverwaltung.

Oder:

Sie können Ihren Wahlschein auch formlos per E-Mail unter Angaben der persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift, Wahlbezirk, Wählerverzeichnis-Nr.) beantragen.

Oder:

  • Sie können im Internet unter www.bad-driburg.de oder per Smartphone über den in der Wahlbenachrichtigung angezeigten QR-Code den Wahlscheinantrag beantragen.

Wichtige Hinweise

Sie können sich den Wahlschein auch an eine andere Adresse - zum Beispiel an den Urlaubsort - schicken lassen. Sobald der Stadt Bad Driburg alle Angaben vorliegen, werden die Briefwahlunterlagen versandt.

Sind Sie auf fremde Hilfe angewiesen?

Sie sind nicht in der Lage, die Wahlunterlagen selbst anzufordern - beispielsweise wegen einer Krankheit oder Behinderung? Dann können Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen. Das gilt übrigens auch für die Abholung der Unterlagen. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck für eine solche Vollmacht.

Ihr Wahlrecht müssen Sie allerdings persönlich ausüben. Sind Sie auch dazu nicht in der Lage, empfehlt die Stadt Bad Driburg, „sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels ebenfalls der Hilfe einer anderen Person zu bedienen, die nach Ihrem Willen handeln muss. Auf dem Wahlschein ist die persönliche Stimmabgabe oder die Kennzeichnung durch eine Hilfsperson eidesstattlich zu versichern."

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Sie können die Briefwahlunterlagen bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis zum Freitag, den 24. September bis 18 Uhr beantragen. In Notfällen, zum Beispiel bei einer plötzlichen Erkrankung, können noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr Wahlscheine beantragt werden. Der Postweg ist in diesen Fällen jedoch aufgrund der mangelnden Zeit ausgeschlossen, da der späteste Zeitpunkt für die Stimmenabgabe um 16 Uhr am Wahlsonntag ist.

Welche Unterlagen erhalten Sie zur Briefwahl?

  • ein Merkblatt mit Hinweisen zum Ablauf
  • einen Wahlschein
  • einen Stimmzettel zur Bundestagswahl
  • einen blauen Umschlag für den Stimmzettel
  • einen roten Umschlag, mit dem Sie alles wegschicken

Nachdem Sie den Stimmzettel ausgefüllt haben, stecken Sie diesen in den dafür vorgesehenen blauen Umschlag. Dieser Umschlag ist zu verkleben, da ansonsten Ihre Stimmabgabe ungültig wäre. Diesen verschlossenen blauen Umschlag, sowie den ausgefüllten Wahlschein legen Sie in den roten Wahlbriefumschlag. Diesen können Sie dann entgeltfrei im Bereich der Deutschen Post aufgeben.

Öffnungszeiten des Briefdirektwahlbüros

Das Briefdirektwahlbüro der Stadt Bad Driburg (Raum 228) ist vom 16.08.2021 bis zum 24.09.2021 für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Freitag von 8:30 - 12:30 Uhr
Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr

Hinweise des Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.

Bundestagswahl am 26.09.2021 - auch für Menschen mit Sehverlust barrierefrei

Mit einem Pilotprojekt erleichtert das Bundesministerium des Inneren blinden und sehbehinderten Menschen in Bad Driburg die Teilnahme an der kommenden Bundestagswahl.

Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wähler*innen ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen?

Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wähler*innen ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten. Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen?

Zur kommenden Bundestagswahl wird ein Pilotprojekt in NRW diese Informationen leichter zugänglich machen. Erstmalig werden die Inhalte der Stimmzettel einer Bundestagswahl über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende aus Bad Driburg unter der Rufnummer 0800 000 96710 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.

Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD, als auch der telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW). Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie – ebenso die wissenschaftliche Begleitung des Projekts – vom Bundesministerium des Inneren.

Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei den Landesgeschäftsstellen der BSVNRW unter der Telefonnummer 0231/5575900 anfordern.

Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Wahlamt der Stadt Bad Driburg unter der Telefonnummer 05253/ 88-1010 oder beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter: 

Ansprech-partner

Christian Koch
Hauptamt

Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg

Telefon: 05253 88 1010
E-Mail: whlnbd-drbrgd