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Landtagswahl 2022

Am 15. Mai 2022 findet die Wahl zum 18. Landtag Nordrhein-Westfalen statt.

Nordrhein-Westfalen ist in 128 Wahlkreise eingeteilt. Das Gebiet des Kreises Höxter (mit der Stadt Bad Driburg) bildet den Wahlkreis 102 Höxter.

Wahlberechtigt bei Landtagswahlen sind deutsche Staatsbürger*innen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Durchführung der Landtagswahlen ist im Landeswahlgesetz und ergänzend in der Landeswahlordnung geregelt.

Alle Informationen zu den Landtagswahlen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen unter: https://www.im.nrw/landtagswahl-2022.

vorläufiges Wahlergebnis

Wahlbekanntmachung

Briefwahl

Hinweise zur Briefwahl

Sie sind am 15. Mai 2022 verhindert und können oder wollen aufgrund der aktuellen Situation nicht ins Wahllokal gehen? Dafür gibt es die Möglichkeit der Briefwahl.

Wenn Sie an der Landtagswahl am 15. Mai 2022 per Briefwahl teilnehmen wollen, benötigen Sie wie alle Wähler*innen eine Wahlbenachrichtigung.

Diese sollte spätestens am 24. April 2022 bei Ihnen im Briefkasten sein. Voraussetzung: Sie sind spätestens bis zum 3. April 2022 an Ihrem Wohnort gemeldet.

Wie können Sie Briefwahl beantragen?

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, den Wahlscheinantrag persönlich im Rathaus einzureichen oder Ihre Stimme direkt im Briefdirektwahlbüro der Stadt Bad Driburg abzugeben. Hier kann es ggfs. aufgrund von Corona bedingten Abstands- und Hygieneregeln zu längeren Wartezeiten kommen.

Sie können die Briefwahl auch wie folgt beantragen:

Sie füllen das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus und schicken es in einem frankierten Umschlag an die Stadt Bad Driburg, Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg oder werfen den Antrag direkt in den Briefkasten der Stadtverwaltung.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihren Wahlschein formlos per E-Mail unter Angaben der persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift, Wahlbezirk, Wählerverzeichnis-Nr.) zu beantragen.

Zudem können Sie die Ausstellung des Wahlscheins im Internet unter Briefwahl online oder per Smartphone über den in der Wahlbenachrichtigung angezeigten QR-Code beantragen.

Wichtige Hinweise

Sie können sich den Wahlschein auch an eine andere Adresse - zum Beispiel an den Urlaubsort - schicken lassen. Sobald der Stadt Bad Driburg alle Angaben vorliegen, werden die Briefwahlunterlagen versandt.

Sind Sie auf fremde Hilfe angewiesen?

Sie sind nicht in der Lage, die Wahlunterlagen selbst anzufordern - beispielsweise wegen einer Krankheit oder Behinderung? Dann können Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen. Das gilt übrigens auch für die Abholung der Unterlagen. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck für eine solche Vollmacht.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Sie können die Briefwahlunterlagen bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis Freitag, den 13. Mai 2022, 18.00 Uhr beantragen. In Notfällen, zum Beispiel bei einer plötzlichen Erkrankung, können noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr Wahlscheine beantragt werden. Der Postweg ist in diesen Fällen jedoch aufgrund der mangelnden Zeit ausgeschlossen, da der späteste Zeitpunkt für die Stimmenabgabe um 18.00 Uhr am Wahlsonntag ist.

Welche Unterlagen erhalten Sie zur Briefwahl?

  • ein Merkblatt mit Hinweisen zum Ablauf
  • einen Wahlschein
  • einen Stimmzettel zur Landtagswahl
  • einen blauen Umschlag für den Stimmzettel
  • einen roten Umschlag, mit dem Sie alles wegschicken


Nachdem Sie den Stimmzettel ausgefüllt haben, stecken Sie diesen in den dafür vorgesehenen blauen Umschlag. Dieser Umschlag ist zu verkleben, da ansonsten Ihre Stimmabgabe ungültig wäre. Diesen verschlossenen blauen Umschlag, sowie den ausgefüllten Wahlschein legen Sie in den roten Wahlbriefumschlag. Diesen können Sie dann entgeltfrei im Bereich der Deutschen Post aufgeben.

Öffnungszeiten des Briefdirektwahlbüros

Das Briefdirektwahlbüro der Stadt Bad Driburg (Raum 112) ist vom 12.04.2022 bis zum 13.05.2022 für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen und die Möglichkeit zur direkten Ausübung der Briefwahl zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Freitag von 8:30 - 12:30 Uhr
Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr

Hilfe bei der Wahl

Wählen mit Hilfsperson

Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das Wahlgesetz, dass eine Hilfsperson Sie bei der Wahl unterstützt.

Wann darf mich eine Hilfsperson unterstützen?


Eine Hilfsperson darf Sie unterstützen, wenn Sie nicht lesen können oder den Stimmzettel aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht eigenhändig kennzeichnen, falten oder in die Wahlurne werfen können. Die Hilfeleistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe der von Ihnen als Wähler*in selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.

Die Hilfsperson darf nicht

  • missbräuchlich Einfluss auf Sie nehmen
  • Ihre selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung ersetzen oder verändern
  • in einem Interessenskonflikt stehen


Die Auswahl der Hilfsperson treffen Sie selbst.

Zur Hilfsperson können Sie bestimmen

  • ein Mitglied des Wahlvorstandes
  • eine andere Person Ihres Vertrauens


Ihre Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und die Unterlagen lesen und verstehen können.

Wobei genau darf eine Hilfsperson mir helfen?


Die Unterstützung durch die Hilfsperson muss sich immer auf die Umsetzung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse beschränken. Folgende Hilfen sind erlaubt:

• Im Wahlraum, bei der Urnenwahl: Die Hilfsperson darf Sie in die Wahlkabine begleiten und bei der Markierung der Wahl sowie dem Falten und Einwerfen des Stimmzettels helfen.

• Bei der Briefwahl: Die Hilfsperson darf Ihnen beim Ausfüllen der Wahlunterlagen und dem anschließenden Versand helfen.

• Bei der Direktwahl: Die Hilfsperson darf Ihnen beim Ausfüllen der Wahlunterlagen und dem Einwerfen in die Wahlurne helfen.

Welche Pflichten hat eine Hilfsperson?


• Pflicht zur Geheimhaltung: Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Stimmabgabe erlangt hat – § 26 Absatz 5 Landeswahlgesetz NRW, § 107 c Strafgesetzbuch.
• Pflicht zur Umsetzung des Wählerwillens: Die Hilfsperson muss bei der Ausübung der Briefwahl die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" unterzeichnen. Darin bestätigt sie, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der wahlberechtigten Person gekennzeichnet hat. Bei einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt macht sich die Hilfsperson strafbar.

Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Wähler*innen

Wahlhilfepaket

Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können Sie Ihren Stimmzettel markieren. Als blinde oder sehbehinderte Person, können Sie so selbstständig und ohne Hilfe anderer wählen.

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. (BSVW) gibt Stimmzettelschablonen und Begleitmaterial in sogenannten Wahlhilfepaketen kostenlos aus.

Ein Wahlhilfepaket für die Landtagswahl 2022 beinhaltet
• eine Stimmzettelschablone,
• eine Anleitung zur Handhabung der Stimmzettelschablone auf CD

Wenn Sie in örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen des BSVW organisiert sind, erhalten Sie ihre Wahlhilfen, ohne sie an-fordern zu müssen. Wenn Sie kein Mitglied in diesen Vereinen sind, können sie Ihr Paket telefonisch beim BSVW anfordern. Sie erhalten es ebenfalls kostenlos.

Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V.

Telefon: 0231 / 557590-0
E-Mail an: info@bsvw.de

Internetseite: www.bsvg.org

Beantragen Sie Ihr Wahlhilfepaket möglichst frühzeitig, damit Sie es rechtzeitig zur Wahl erhalten.

Stimmzettel-Telefonansage


Ein Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen macht viele Informationen zur Wahl leichter zugänglich: Die Inhalte der Stimmzettel werden Ihnen über eine Telefonansage vorgelesen. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer (102 Höxter), die auch auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht, können Sie sich den vollständigen Inhalt Ihres Stimmzettels anhören – so oft Sie wollen und kostenlos. Mit Handy auch direkt in der Wahlkabine.

Kostenlose Stimmzettel-Telefonansage
Telefon: 0800 / 00096710

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Wahlamt der Stadt Bad Driburg unter der Telefonnummer 05253/ 88-1010 oder beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter:

Die Landtagswahl 2022 in leichter Sprache

Eine Broschüre, die die Landtagswahl NRW 2022 in leichter Sprache erklärt, ist an der Zentrale im Rathaus der Stadt Bad Driburg erhältlich.

Sie kann auch nachfolgend heruntergeladen werden:

Broschüre "Landtagswahl NRW 2022"

Ansprech-partner

Christian Koch
Hauptamt

Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg

Telefon: 05253 88 1010
E-Mail: whlnbd-drbrgd

Briefwahl online beantragen:

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