In der Stadt Bad Driburg werden an diesem Tag folgende Wahlen gemeinsam durchgeführt:
Etwaige Stichwahlen bei der Landrats- oder Bürgermeisterwahl werden am 28. September 2025 durchgeführt, sofern bei mehreren Bewerberinnen/Bewerbern am 14. September 2025 keine/r mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommen haben sollte.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW ist, wer am Wahltag
Die Wahlberechtigten, die am 03.08.2025 bei der Stadt Bad Driburg gemeldet sind, erhalten bis zum 24.08.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte im Wahlbüro der Stadt Bad Driburg nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Das Wahlamt der Stadt Bad Driburg ist während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar, darüber hinaus am 12.09.2025 bis 15.00 Uhr, am 13.09.2025 von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr und am Wahltag ganztägig.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für ausländische Unionsbürger/innen, die von der Meldepflicht befreit sind
Wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die wegen Befreiung von der Meldepflicht gemäß § 26 Bundesmeldegesetz nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag muss spätestens am 29.08.2025 bei der Stadt Bad Driburg eingegangen sein.
Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann in der Zeit vom 04.08.2025 bis 12.09.2025 (Freitag vor dem Wahltag) bei der Stadt Bad Driburg die Ausstellung eines Wahlscheins beantragen. Der Antrag sollte so frühzeitig wie möglich gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen können an die Meldeanschrift oder eine andere Adresse (z.B. Urlaubsanschrift) geschickt und auch persönlich abgeholt werden.
Mit dem Wahlschein werden folgende Briefwahlunterlagen versendet bzw. ausgehändigt:
Nach Ausübung der Briefwahl muss der verschlossene rote Wahlbriefumschlag, in dem sich der unterschriebene Wahlschein sowie der verschlossene blaue Stimmzettelumschlag mit den gekennzeichneten Stimmzetteln befindet, so rechtzeitig an die auf dem Umschlag angegebene Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag (14.09.2025) bis 16.00 Uhr eingeht. Danach eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Das Briefdirektwahlbüro der Stadt Bad Driburg befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses, Raum 112, und ist vom 11.08.2025 bis 12.09.2025 für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen mit der Möglichkeit zur direkten Ausübung der Briefwahl zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag - Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr (am 12.09.2025 bis 15.00 Uhr)
Dienstag: 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Persönliche oder schriftliche Antragstellung Wahlschein (auch per Fax oder E-Mail)
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck (Wahlscheinantrag), der ausgefüllt zurückgesendet oder persönlich im Rathaus eingereicht werden kann.
Bei einer formlosen Wahlscheinbeantragung per Email müssen die persönlichen Daten (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift, Wahlbezirk, Wählerverzeichnis-Nr.) angegeben werden.
Ab 11.08.2025 können Wahlscheine persönlich im Briefdirektwahlbüro der Stadt Bad Driburg beantragt und abgeholt werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vor Ort im Briefdirektwahlbüro zu wählen.
Digitale Antragstellung Wahlschein
Die Ausstellung des Wahlscheins kann auch im Internet auf der Website der Stadt Bad Driburg unter Briefwahl online oder per Smartphone über den in der Wahlbenachrichtigung angezeigten QR-Code beantragt werden.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht darüber vorlegen, dass er/sie dazu berechtigt ist (möglich nur bei persönlicher oder schriftlicher Beantragung).
Bis spätestens 13.09.2025, 12.00 Uhr, kann ein neuer Wahlschein beantragt werden, wenn die wahlberechtigte Person glaubhaft versichert, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren hat. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag (14.09.2025) bis 15.00 Uhr beantragt werden (z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, wenn der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann).
Auskünfte und Wahlhilfepakete (Stimmzettelschablone und CD mit Informationen) erhalten Sie beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter
Telefon: 0231/ 557590-0
Email: nfbsvwd
https://www.bsvw.org/kommunalwahl2025/
Akustische Stimmzettel
In Zusammenarbeit mit den Blindenverbänden wird ab 10.08.2025 zur akustischen Wiedergabe der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln die kostenlose Telefon-Nr. 0800 0009671 geschaltet.
Anrufende haben die Möglichkeit, sich hier nach Eingabe der Postleitzahl und der Stimmbezirksnummer die entsprechenden Stimmzettel (auch wiederholt) vorlesen zu lassen. Die Rufnummer ist täglich 24 Stunden erreichbar.
Weitere Informationen in einfacher Sprache als Broschüre, als Hörbuch und als Kurzfilm:
Christian Koch
Hauptamt
Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg
Telefon: 05253 88 1010
E-Mail: whlnbd-drbrgd