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Fischereischein (für Jugendliche)

Details

Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr können einen Jugendfischereischein beantragen. Dieser berechtigt zur Ausübung des Fischfangs, allerdings nur in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.


Der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung ist erst ab dem 16. Lebensjahr vorgeschrieben.

Ab dem 14. Lebensjahr kann diese bereits beim Kreis Höxter, Moltgestraße 12, 37671 Höxter abgelegt werden.

Vorbereitungskurse zur Fischereiprüfung bietet zum Beispiel die Volkshochschule Bad Driburg, Brakel, Nieheim, Steinheim (VHS) an. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der verlinkten Seite der VHS.


Der Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jugendfischereischeines ist persönlich im Bürgerserivce zu stellen.

Hinweise

  • Der Jugendfischereischein kann auf der Rückseite mehrmals verlängert werden.
  • Die Laufzeit endet grundsätzlich am Ende eines Kalenderjahres oder mit der Vollendung des 16. Lebensjahres.