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Bodenordnung - Umlegung

Details

Wofür gibt es Bebauungspläne?

Bebauungspläne regeln die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken in einem abgeschlossenen Gebiet mit dem Ziel, eine zweckmäßige Entwicklung in Städten und Dörfern auch für die kommenden Generationen sicher zu stellen.

Eine gewisse Ordnung wird erreicht, indem die Bebauung der Grundstücke sowohl nach der Art (z.B. Wohnung oder Gewerbe) als auch nach dem Maß der baulichen Nutzung durch die Gemeinde vorgeschrieben wird. Allerdings werden durch den Bebauungsplan keine Grundstücksgrenzen festgesetzt.


Wie kann eine Bebauungsplanung umgesetzt werden?

Auf diese Frage gibt es mehrere Antworten. Natürlich kann sich die Stadt darauf beschränken, von den Privateigentümern die neuen Straßenflächen zu erwerben und damit die Erschließung eines Gebietes zu ermöglichen. Dies funktioniert bei wenigen Grundeigentümern und bei einer einfachen Grundstückssituation auch i. d. R. recht gut. Es gibt aber Fälle, in denen es zusätzlich notwendig wird, auch die privaten Baugrundstücke neu zu ordnen damit alle Eigentümer im Planbereich vernünftig zugeschnittene Baugrundstücke erhalten. Wenn diese Neuordnung privatrechtlich nicht gelingt, kann dies im Rahmen eines Umlegungsverfahrens erfolgen.


Was regelt eine Umlegung?

Ziel einer Umlegung ist es, in einem bisher für die Bebauung nicht geeigneten Gebiet durch Neuordnung Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe zweckmäßig als Baugrundstücke genutzt werden können. Dabei wird in einem gerechten Interessenausgleich eine Neuordnung und die Erschließung der Bauflächen durchgeführt bzw. vorbereitet. Die Bauflächen bleiben dabei im Eigentum der Bürger.


Wer regelt die Umlegung?

Im Gebiet der Stadt Bad Driburg mit seinen Stadtteilen führt der Umlegungsausschuss der Stadt Bad Driburg die Umlegung auf Anordnung des Rates durch. Auch Sie als Bürger können die Durchführung einer Umlegung anregen.

Der Umlegungsausschuss mit seinen 5 Mitgliedern (1 Jurist als Vorsitzender, je 1 Sachverständiger für Bewertung und Vermessung und 2 Ratsmitglieder) ist unabhängig und trifft alle Entscheidungen selbstständig.

Die Vorbereitung der Beschlüsse erfolgt durch die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses. Diese ist beim Stadtvermessungsamt eingerichtet.


Wer ist Beteiligter an einem Umlegungsverfahren?

- Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke

- Inhaber von im Grundbuch eingetragenen oder nicht eingetragenen Rechten und Belastungen an einem Grundstück im Umlegungsgebiet

- die Stadt Bad Driburg


Wie läuft ein Umlegungsverfahren ab?

Vor Einleitung des Verfahrens werden zunächst die Beteiligten des Umlegungsverfahrens angehört. Hier wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, sich zur vorgesehenen Umlegung zu äußern. Bei Bedarf wird anschließend die Umlegung durch einen Beschluss des Umlegungsausschusses eingeleitet.

Die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke werden nach ihrer Fläche rechnerisch zu einer Masse, der Umlegungsmasse, vereinigt. Aus der Umlegungsmasse werden vorweg die zukünftigen Verkehrs- und Grünflächen (auch Spielplätze) ausgeschieden. Die verbleibende Masse ist die Verteilungsmasse. Sie wird nach dem Verhältnis der Werte der eingeworfenen Grundstücke den beteiligten Eigentümern - nach Möglichkeit in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die eingeworfenen Grundstücke - in Form bebaubarer Grundstücke wieder zugeteilt.

Die Abwicklung erfolgt auf der Grundlage von Bodenwerten (Verkehrswerten). Die Wertermittlung erfolgt zum Zeitpunkt der Einleitung des Umlegungsverfahrens. Nach der Bewertung des alten Bestandes ergibt sich für jeden Eigentümer der Einwurfswert. Hierbei werden die unterschiedlichen Grundstücksqualitäten berücksichtigt. Demgegenüber steht der Zuteilungswert, der sich aus der Zuteilungsfläche und der Bewertung der neuen Grundstücke ergibt. Unterschiede zwischen den so ermittelten Werten werden in Geld ausgeglichen. Beim Einwurf von Kleinstgrundstücken ist auch eine reine Geldentschädigung möglich.

Die Stadt Bad Driburg trägt die Verfahrenskosten (z.B. für Vermessung, Grundbuch- und Katasteränderungen).

Im weiteren Verfahrensablauf können die Beteiligten zur vorgesehenen Aufteilung des Umlegungsgebietes Stellung beziehen.

Der sich aus einem Beschluss des Umlegungsausschusses ergebende Umlegungsplan regelt abschließend die Aufteilung im Umlegungsgebiet, enthält alle Rechtsänderungen und gibt die zu zahlenden oder zu erhaltenden Ausgleichsleistungen an.

Bei der Aufstellung des Umlegungsplanes werden die Wünsche der Beteiligten berücksichtigt, soweit dies unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere unter Abwägung der berechtigten Wünsche aller Beteiligten möglich ist.

Erhebliche Veränderungen an Grund und Boden (z.B. die Errichtung von Bauten, Zäunen, etc.) sind während des Umlegungsverfahrens genehmigungspflichtig.


Was sind weitere Vorteile?

Neben der neuen Aufteilung der privaten Bauflächen nach den Wünschen der Eigentümer können z.B. auch Grundstücke ohne Hilfe eines Notars innerhalb der Familie überschrieben werden.


Auf welcher Gesetzesgrundlage werden Umlegungen durchgeführt?

Es gelten die Bestimmungen des Baugesetzbuches. In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 wird die Umlegung in den Paragraphen 45 bis 84 geregelt.



Was muss noch beachtet werden?

Die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens ist sehr komplex. Daher benötigt ein solches Verfahren einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren.