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Baurechtvorschriften

Details

Bauplanungsrecht


Das Bauplanungsrecht ist bundeseinheitlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den auf dieser Rechtsgrundlage erlassenen Verordnungen (u. a. Baunutzungsverordnung und Planzeichenverordnung) geregelt. Es beantwortet im wesentlichen die Frage, ob ein Grundstück bebaubar ist und welche Art und welches Maß der baulichen Nutzung auf dem Grundstück zulässig sind.


Bauordnungsrecht


Das Bauordnungsrecht in der Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit ihren Sonderbauverordnungen (Garagen- und Stellplatzverordnung, Verkaufsstättenverordnung, Versammlungsstättenverordnung, Beherbergungsstättenverordnung) und in sogenannte Technischen Baubestimmungen (durch öffentliche Bekanntmachung eingeführte Normen) geregelt.


Es beschäftigt sich im wesentlichen mit der Frage, wie ein Bauvorhaben im Detail ausgeführt werden muss. So enthält es insbesondere die Anforderungen an den Bau und seine einzelnen Teile, die vor allem aus Sicherheitsgründen (Brandschutz, Standsicherheit) eingehalten werden müssen.


Örtliche Bauvorschriften


Neben den Baugesetzen müssen Sie bei der Genehmigungsplanung auch bestehendes Ortsrecht beachten. Die Gemeinden können nach § 86 BauO NRW durch Satzung örtliche Bauvorschriften als Satzung erlassen.