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Baugenehmigungsverfahren

Details

Wer ist zuständig?

Die für das Stadtgebiet von Bad Driburg zuständige Baugenehmigungsbehörde ist der


Kreis Höxter

Abteilung 41 Bauen und Planen

Moltkestr. 12

37671 Höxter

Telefon 05271-965-4117

Telefax 05271-965-4999


Der Kreis Höxter prüft die Bauanträge, erteilt die Baugenehmigungen und überwacht die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen. Die Stadt Bad Driburg wird bei jedem Bauvorhaben durch den Kreis Höxter beteiligt.


Die wichtigsten Rechtsvorschriften für das Bauen sind die Bauordnung für Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und das in ganz Deutschland geltende Baugesetzbuch (BauGB). Die Gesetze sind unter https://recht.nrw.de und http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/ einsehbar.


Wofür brauche ich eine Baugenehmigung? Für die Errichtung von Gebäuden ist grundsätzliche eine Baugenehmigung erforderlich. Doch es gibt Ausnahmen: Für kleine Gebäude ohne Aufenthaltsraum (z.B. Gartengerätehäuser, Gewächshäuser) ist oft keine Genehmigung erforderlich. So ist z.B. ein Gartenhäuschen innerhalb von Ortschaften und Baugebieten erst mit einer Größe von über 30 Kubikmetern Rauminhalt (Grundfläche x Höhe) genehmigungspflichtig, während ein Gartenhäuschen im Außenbereich grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. In § 65 und § 66 der BauO NRW sind alle Vorhaben und Anlagen, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, abschließend aufgelistet. Finden Sie Ihr Bauvorhaben nicht in dieser Liste, ist eine Baugenehmigung beim Kreis Höxter einzuholen. Immer zu beachten ist aber dieser Grundsatz: Auch wenn sie für ein Vorhaben keine Baugenehmigung einholen müssen, sind Sie für die Einhaltung aller Bauvorschriften verantwortlich. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes dürfen außerdem Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe (z.B. Einfamilienhäuser) einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen (z.B. Garagen, Carports) ohne Baugenehmigung errichtet werden. In diesem sogenannten Freistellungsverfahren (nach § 67 BauO NRW) wird das Bauvorhaben lediglich angezeigt. Im Gegensatz zum Baugenehmigungsverfahren findet dabei allerdings keine Prüfung der eingereichten Unterlagen und keine Überwachung der Baustelle durch die Stadt Bad Driburg oder die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Höxter statt. Bauherr und Architekt obliegt eigenverantwortlich die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften. Dies kann mit erheblichen Risiken verbunden sein, wenn bei der Planung oder beim Bau Fehler passieren. Daher wird seitens der Stadt Bad Driburg die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens empfohlen. Grenzabstände Bauliche Anlagen müssen einen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Die gesetzlichen Vorgaben zu den Grenzabständen sind umfangreich und im Detail auch kompliziert (siehe § 6 BauO NRW). Grundsätzlich sind mindestens 3,0 m Abstand einzuhalten, wobei Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,0 m ohne Grenzabstand errichtet werden dürfen. Die Gesamtlänge dieser Grenzbebauung darf je Nachbargrenze 9 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 15 m nicht überschreiten. Bebauungsplan Für viele Bereiche des Stadtgebietes von Bad Driburg gibt es Bebauungspläne. Für ihren Geltungsbereich regeln die Bebauungspläne rechtsverbindlich, wie die Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Viele Bebauungspläne enthalten darüber hinaus gestalterische Vorschriften. Eine Übersicht zu den Bebauungsplänen im Stadtgebiet von Bad Driburg erhalten Sie auf https://geoserver.kreis-hoexter.de unter „GeoService Bürger - Bauleitpla-nung“. Hier können auch alle Bebauungspläne eingesehen werden. Innenbereich- oder Außenbereich Grundstücke im Innenbereich sind grundsätzlich bebaubar, während Grundstücke im Außenbereich nur den sogenannten „privilegierten“ Vorhaben (vor allem Land- und Forstwirtschaft) vorbehalten sind. Die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich ergibt sich aus der tatsächlichen örtlichen Situation. Bauberatung Die Stadt Bad Driburg ist nicht selbst Bauordnungs- und Baugenehmigungsbehörde. Zur Bauberatung wenden Sie sich daher bitte vornehmlich an den Kreis Höxter, Tel. Nr. 05271-965-4117. Empfehlenswert ist es, sich durch einen Architekten oder Bauingenieur beraten zu lassen. Entsprechende Fachleute in Ihrer Nähe finden Sie unter www.aknw.de/architektenliste/ und www.ikbaunrw.de/verbraucher/ingenieursuche/. (Die hier veröffentlichten Dateien dienen nur als Vorabinformation. Sollten Sie ein Bauvorhaben planen, machen Sie sich bitte ausreichend mit den entsprechenden Rechtsvorschriften vertraut und lassen sich professionell beraten.)