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Bauarchivauskunft

Details

Die Bauakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.


Auskunft aus den Bauakten kann grundsätzlich nur der Eigentümer des jeweiligen Anwesens erhalten. Ansonsten werden Akteneinsichten und Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht des Eigentümers erteilt.

Hinweise

Telefonische Voranmeldungen sind erforderlich, da die Akten nicht immer im Haus sind und für die Ausleihe vorbereitet werden müssen.