Das neu beschlossene Wohngeld-Plus welches zum 01.01.2023 startet kann ab sofort über die neu eingestellten Formulare beantragt werden. Die Auszahlung des Wohngeldes wird allerdings aus technischen Gründen beim Land NRW frühestens zum 01.04.2023 erfolgen. Die Sachbearbeiter*innen bitten diesbezüglich von Fragen abzusehen.
Wohngeld soll dazu beitragen, die Wohnkosten für einkommensschwächere Haushalte tragbar zu gestalten.
Wohngeld wird gewährt als
- Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum
- Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung