Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein.
Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung.
Diese Prüfung kann beim Kreis Höxter, Moltgestraße 12, 37671 Höxter, abgelegt werden.
Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können Jahres-/Fünfjahresfischereischeine zu den u. g. Gebühren auch als Sonderfischereischeine ausgestellt werden mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben (§ 32a Landesfischereigesetz).
Bitte sprechen Sie zur Antragstellung persönlich bei uns vor.
In Ausnahmefällen können Sie sich bei der Antragstellung auch vertreten lassen. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu jedoch im Vorfeld, um das Vorgehen individuell abzustimmen.
Verlängerung des Fischereischeines:
Die Fischereischeine können auf der Rückseite, abhängig von der Aktualität des Vordruckes, mehrmals verlängert werden.