Die Gebührenberechnung der Straßenreinigung erfolgt durch entsprechende Abgabenbescheide der Abteilung für Steuern.
Die Gebührenberechnung der Straßenreinigung erfolgt durch entsprechende Abgabenbescheide des Steueramtes.
Bei Fragen zur Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren/Winterdienst wenden Sie sich bitte an das Amt 60 Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Frau Rustemeier, Telefon: 05253/88-1607
Informationen zur Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes bekommen Sie vom Tiefbau- und Umweltamt, Herr Forner, Telefon: 05253/88-1660