Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
 

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Google Fonts, Youtube-Videos, OpenStreetMaps). Diese helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer .

Grundbesitzabgaben (Straßenreinigung)

Details

Die Gebührenberechnung der Straßenreinigung erfolgt durch entsprechende Abgabenbescheide der Abteilung für Steuern.

Hinweise

Die Gebührenberechnung der Straßenreinigung erfolgt durch entsprechende Abgabenbescheide des Steueramtes.

Bei Fragen zur Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren/Winterdienst wenden Sie sich bitte an das Amt 60 Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Frau Rustemeier, Telefon: 05253/88-1607

Informationen zur Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes bekommen Sie vom Tiefbau- und Umweltamt, Herr Forner, Telefon: 05253/88-1660