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Bundeszentralregisterauskunft (erweitert)

Details

Ab dem 1. Mai 2010 gibt es das sogenannte erweiterte Führungszeugnis.

Dabei handelt es sich um ein Zeugnis, das vom Bundeszentralregister über Personen ausgestellt wird, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.


Ein erweitertes Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit erstem oder zweiten Wohnsitz in Bad Driburg gemeldet ist. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.


Sie können ein Führungszeugnis persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte beim Bürgerservice der Stadtverwaltung Bad Driburg beantragen.

Über den Internetauftritt des Bundesamtes für Justiz können Sie Ihre Auskunft aus dem Bundeszentralregister auch online beantragen. Hierzu benötigen Sie einen Personalausweis mit eingeschalteter Onlinefunktion.

Hinweise

Es gibt zwei Arten von erweiterten Führungszeugnissen:


- Belegart NE = für private Zwecke

(Dies wird in der Regel von Arbeitgebern, Vereinen und Institutionen verlangt, bei der der Antragsteller in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht. Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers, Vereins oder der Institution ist erforderlich.)


- Belegart OE = zur Vorlage bei einer Behörde

(Dies wird von Behörden verlangt, bei der der Antragsteller in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht. Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine entsprechende Bescheinigung der Behörde ist erforderlich.)


Bei der Belegart OE sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.