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Grundbesitzabgaben (Grundsteuer)

Details

Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste der von den Gemeinden selbst verwalteten und individuell festgesetzten Steuern. Die Besteuerung knüpft an den Grundbesitz an.

Die Stadt Bad Driburg erhebt

- Grundsteuer A und

- Grundsteuer B

Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Höxter erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.


Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide der Abteilung für Steuern!


Berechnung

Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer


                       Grundsteuer B  Grundsteuer A

Hebesatz 2012       413 v.H.           257 v.H.