Das Standesamt stellt Urkunden aus den Personenstandsregistern des Standesamtes Bad Driburg aus.
Diese sind im Wesentlichen:
- Geburtsurkunde
- Internationale Geburtsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- Eheurkunde
- Internationale Eheurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Sterbeurkunde
- Internationale Sterbeurkunde
- Abschrift aus dem Sterberegister
- Auskunft aus einem Personenstandsregister (z. B. Geburtszeit)
Beantragung:
Sie können Urkunden persönlich, telefonisch oder schriftlich beantragen.
Bei einer persönlichen Abholung im Standesamt bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit.
Falls Sie telefonisch eine Urkunde beantragen möchten, können Sie die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners unter der Rubrik "Kontakt" nachlesen.
Grund- bzw. Antragsvoraussetzungen:
- das beurkundete Ereignis muss in Bad Driburg stattgefunden haben
- Urkunden/Auskünfte kann man nur für
a) sich selbst
b) den Ehegatten (= bereits verheiratet! Nicht für den/die Verlobte/n)
c) die Eltern
d) die Kinder erhalten
- Urkunden dürfen nur an berechtigte Personen verschickt werden, auch wenn sie von jemand anderem bestellt werden
- Behörden bekommen Urkunden/Auskünfte nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit
- andere Personen bekommen Urkunden/Auskünfte nur, wenn eine Vollmacht eines Berechtigten vorliegt (Ausweis des Vollmachtgebers ist mitzubringen) oder wenn ein rechtliches Interesse in geeigneter Weise nachgewiesen wird
- Betreuer können Urkunden für die betreute Person nur unter Vorlage des Betreuerausweises bestellen, d. h. persönlich oder schriftlich bzw. per E-Mail (Betreuerausweis in Kopie bzw. eingescannt beifügen)