Für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Zuständigkeit der Stadt Bad Driburg für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erstreckt sich auf den Bereich der Fußgängerzone (Lange Straße / Am Hellweg) sowie auf Gehwege, wenn eine Restbreite von mindestens 1 Meter verbleibt. Sollte das Baugerüst/der Container auf einer Straßenfläche aufgebaut/abgestellt werden oder die Restbreite von 1 Meter auf dem Gehweg unterschritten werden, liegt die Zuständigkeit für die Erteilung der entsprechenden Erlaubnis beim Straßenverkehrsamt des Kreises Höxter, Tel.: 05271/965-0.