Die Einhaltung der Parkvorschriften wird im Stadtgebiet durch hauptamtliche Überwachungskräfte der Stadt Bad Driburg kontrolliert. Werden Parkverstöße festgestellt, erfolgt die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahrens.
Gebühren/Kosten
Die Höhe der Verwarnungsgelder ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten festgelegt und steht nicht im Ermessen der städtischen Überwachungskräfte bzw. der Sachbearbeitung des Ordnungsamtes.
Verwarngelder für Halt- und Parkverstöße werden zwischen 5,00 EUR und 55,00 EUR erhoben. Die Höhe ist abhängig von der Art und der Dauer des Verstoßes. Eine durch den Parkverstoß eingetretene Verkehrsbehinderung führt zu einer Erhöhung des Verwarngeldes.