Sie haben in Bad Driburg einen Zweitwohnsitz bezogen? - Herzlich Willkommen!
"Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden."
So heißt es im § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz.
Das gilt auch für Nebenwohnungen!
Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person direkt im Bürgerservice vornehmen.
Bei verheirateten Paaren genügt, wenn ein Ehegatte anwesend ist.
Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder selbst meldepflichtig sind!