Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
 

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Google Fonts, Youtube-Videos, OpenStreetMaps). Diese helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer .

Lebenspartnerschaft

Details

Seit dem 01.08.2001 können zwei gleichgeschlechtliche Partner eine Lebenspartnerschaft begründen. Dabei erklären sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen. Für die Entgegennahme dieser gegenseitigen Erklärung sind in Nordrhein-Westfalen die Standesämter zuständig.


Die Anmeldung der Lebenspartnerschaft kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk eine/r der Lebenspartner/innen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.


Die Anmeldung zur Eingehung einer Lebenspartnerschaft kann frühestens 6 Monate vor der Begründung der Partnerschaft vorgenommen werden.

Hinweise

Wann finden Lebenspartnerschaftszeremonien statt?

Termine werden für jeden Werktag nach Vereinbarung vergeben.

Diese Termine finden im Trauzimmer des Rathaus sowie in den Außenstellen Burg Dringenberg, Wasserschloß Neuenheerse, Weber-Museum Alhausen und Gräfl. Parkhotel in Bad Driburg, statt.



Terminreservierungen

Um rechtzeitig mit den Vorbereitungen beginnen zu können, besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Begründung der Lebenspartnerschaft "vorreservieren" zu lassen. Verbindlich werden diese Termine aber erst durch die Anmeldung zur Lebenspartnerschaft, die frühestens 6 Monate vor dem Termin der Zeremonie erfolgen kann.


Trauzeugen

Die Mitwirkung von Trauzeugen ist nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch können jedoch ein oder zwei Trauzeugen angegeben werden. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und haben sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.


Dolmetscher

Ist mindestens einer der Lebenspartner/innen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft als auch für die Zeremonie ein Dolmetscher mitzubringen.

Versteht ein Trauzeuge die deutsche Sprache nicht, so ist für ihn für die Zeremonie ebenfalls ein Dolmetscher zu stellen.

Dolmetschen kann jede Person, die volljährig, nicht mit den Beteiligten verwandt ist und beide Sprachen beherrscht. Auch der Dolmetscher hat sich durch ein gültiges Ausweisdokument zu legitimieren. Im Einzelfall kann die Inanspruchnahme eines vereidigten/gerichtlich zugelassenen Dolmetschers verlangt werden.