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Gewerbeummeldung

Details

Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:


1. Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Bad Driburg

2. Wechsel oder Ausdehnung der bisher gemeldeten Tätigkeit

3. Bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden