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Abmeldung einer Hauptwohnung ins Inland

Details

Sie ziehen mit Hauptwohnung aus Bad Driburg weg und die Wohnung liegt innerhalb der Bundesrepublik Deustchland?

Schade!

Wir hoffen, dass es Ihnen in Bad Driburg gefallen hat und würden uns freuen, Sie in Zukunft wieder in Bad Driburg begrüßen zu dürfen!

Insofern Ihre neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, müssen Sie sich nicht bei der Stadt Bad Driburg abmelden. Die Abmeldung wird automatisch bei der Anmeldung der neuen Wohnung im zuständigen Einwohnermeldeamt vorgenommen.

Sollte Ihre neue Wohnung im Ausland liegen, informieren Sie sich bitte unter dem entsprechendem Menüpunkt.

Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder selbst meldepflichtig sind!

Hinweise

Über die Abmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Abmeldebestätigung.

Im Ausland lebende deutsche Staatsbürger sollten sich möglichst bei der zuständigen deutschen Botschaft registrieren lassen.

Bei der Registierung wird dann auch auf dem Bundespersonalausweis der Vermerk "Keine Hauptwohnung in Deutschland" bzw. auf dem Reisepass der aktuelle Wohnort vermerkt, sofern die Ausweise nicht bei der Abmeldung der zuständigen Meldebehörde vorgelegt wurden.

Bei einem Wohnungswechsel denken Sie bitte daran, andere wichtige Stellen ebenfalls zu informieren!

Hier eine kleine Hilfestellung:

- Ihr Geld- oder Kreditinstitut

- Ihre Krankenkasse

- das Strom- und Gasversorgungsunternehmen

- das Straßenverkehrsamt (Moltkestraße 12 in Höxter) soweit oben stehender Hinweis nicht zutrifft

- das Finanzamt

- Ihre Versicherungen

- die Landesrundfunkanstalt (ehemals GEZ), Formulare im Bürgerservice oder unter www.rundfunkbeitrag.de

- die Post AG (evtl. Nachsendeauftrag)

- Ihre Telefongesellschaft

- ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.

- Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt

- ... evtl. können auch andere Stellen für Sie wichtig sein!

(Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten!)