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Melderegister (Auskunft)

Details

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt die Meldebehörde Auskünfte über:

- Vor- und Familienname

- Anschrift

- akademische Grade.

Hinweise

Erweiterte Melderegisterauskunft:

Kann der Anfragende ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen (s. bei Unterlagen und Gebühren die Erläuterungen zu den Rechtsgrundlagen), erteilt die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft , die zusätzlich zur einfachen Auskunft folgende Daten umfasst:

- Tag und Ort der Geburt

- frühere Vor- und Familiennamen

- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)

- Staatsangehörigkeit

- frühere Anschriften

- Tag des Ein- und Auszuges

- gesetzliche Vertreter

- Sterbetag und -ort.