Sind Sie Halter oder Halterin eines Hundes im Gebiet der Stadt Bad Driburg, so müssen Sie diesen, unabhängig von Größe, Gericht und Rasse, beim Steueramt und ggf. auch beim Ordnungsamt der Stadt Bad Driburg anmelden.
Die Anmeldung können Sie schriftliche, per Email, per Fax oder persönlich im Bürgerservice der Stadt Bad Driburg vornehmen.
Anmeldefrist:
Gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Bad Driburg ist die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Haltungsbeginn in Bad Driburg vorzunehmen.
Zuzug aus oder in eine andere Gemeinde:
Sollte Ihr Hund bislang in einer anderen Gemeinde angemeldet sein, denken Sie bitte an die dortige Abmeldung.
Die Anmeldung bei der Stadt Bad Driburg beinhaltet keine Abmeldung bei der Vorgemeinde.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie zusammen mit Ihrem Hund aus Bad Driburg in eine andere Gemeinde verziehen.
Bitte denken Sie an die Abmeldung Ihres Hundes in Bad Driburg.
Haltung eines Hundes bestimmter Rassen:
Nach den Vorschriften des LHundG gelten für den Umgang mit Hunden verschiedener Rassenzugehörigkeiten eine besondere Erlaubnispflicht und besondere Haltungsvorschriften.
Hiervon betroffene Rassen sind:
- gefährliche Hunde im Sinne des §3 Abs. 2 LHundG:
- Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10 LHundG
Die besonderen Haltungsvorschriften zu diesen Rassen entnehmen Sie bitte dem Punkt "Hunde besonderer Rassen".