Städtische Grünflächen, Spiel- und Sportplätze werden nicht nur in ihrem Bestand erhalten und unterhalten bzw. gepflegt, sondern auch neu gebaut bzw. angelegt. Dies geschieht z. B. bei der Herstellung von Außenanlagen städtischer Schulen und Kindergärten oder bei der Anlage von Grünzügen und -flächen in Neubaugebieten.