Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
 

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Google Fonts, Youtube-Videos, OpenStreetMaps). Diese helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer .

Grabpflege, Grabgestaltung, Grabmale

Details

Die Grabpflege ist in der Friedhofssatzung geregelt. Hierbei gilt es, besondere Gestaltungsrichtlinien für Grabstätten in Sonderfeldern zu beachten, wobei die jeweiligen Friedhofsmeister Auskunft geben und Sie auf Anfrage dazu beraten.

Das Aufstellen von Grabmalen muss bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden.

Hierfür fallen entsprechende Gebühren an.


Einmal jährlich werden sämtliche Grabmale auf Standsicherheit überprüft.

Bei losen Grabmalen werden die Angehörigen informiert, dass sie in einer bestimmten Frist die Grabmale fachmännisch wieder befestigen lassen müssen.