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Gewässerschutz / Gewässerentwicklungs- und Unterhaltungsplanung

Details

Fließgewässer nehmen innerhalb des Aufgabenspektrums von Naturschutz und Landschaftspflege eine Sonderstellung ein.

Sie sind bedeutende Lebensadern unserer Landschaft, besonders im stark überprägten besiedelten Raum.

Bäche und Flüsse verbinden Städte und Dörfer, aber auch Naturlebensräume miteinander. Sie dienen damit als Verbreitungsachsen für Tiere und Pflanzen. Sie sind die Hauptwege des Stofftransportes und des oberirdischen Teiles des Wasserkreislaufes.

Naturgewässer gehören mit ihren Auen zu den artenreichsten Lebensräumen.


Trotz dieser wichtigen Funktionen haben Fließgewässer in den vergangenen Jahrhunderten nur selten die Wertschätzung erfahren, die ihnen gebührt.


Seit einigen Jahrzehnten werden nun jedoch große Anstrengungen für einen besseren Gewässerschutz unternommen. Erstes Ziel war hierbei die Verbesserung der Wasserqualität, also die Reinhaltung der Gewässer.

Hier wurden durch den Ausbau der Kläranlagen und die regelmäßige Kontrolle der Abwasserkanäle erhebliche Erfolge erzielt.

Weitere Notwendigkeiten zur Verbesserung der Wasserqualität liegen in einer optimierten landwirtschaftlichen Düngung und in der Anlage von Uferrandstreifen als Abstandsflächen zu intensiv bewirtschafteten Flächen.


Die Gewässerentwicklungsplanung bedient sich sowohl kleinräumiger Verbesserungsmaßnahmen als auch größerer Renaturierungen, um die ausgebauten, begradigten, verrohrten, befestigten, oder aufgestauten Gewässer mittel- bis langfristig wieder naturnah zu entwickeln. Ziel ist die Eignung sowohl als Lebensraum für Tiere und Pflanzen wie auch für die Naherholung.


Die Gewässerunterhaltungsplanung regelt notwendige Unterhaltungsmaßnahmen am und im Gewässer, um deren verschiedene Funktionen zu ermöglichen. Hier werden die Hauptfunktionen des schadlosen Wasserabflusses und des Natur- und Gewässerschutzes entsprechend der Rechtslage gleichrangig behandelt.