Die Ruhe der Toten soll nicht gestört werden.
Umbettungen sind grundsätzlich eine Ausnahme und werden nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
Dazu ist ein formloser Antrag auf Umbettung zu stellen, in dem der Grund für die Umbettung hinreichend erklärt werden muss.