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Vorkaufsrechte für Grundstücke

Details

Den Gemeinden steht u. a. nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu. Der Notar hat den jeweiligen Kaufvertrag der Stadt Bad Driburg zur Prüfung vorzulegen.


Vorkaufsrechtverzichtserklärung:

Die Bestätigung der Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht auf dem jeweiligen Grundstück ausübt.